Du benötigst folgende Unterlagen:
- biometrisches Passbild
- Bescheinigung über den Sehtest
- Bescheinigung über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
- Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses
Für den Führerschein Klasse B mit 17 Jahren (B17) benötigst Du zusätzlich:
- Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten
- Formulare für begleitendes Fahren (diese bekommst Du bei uns um Büro)
- Kopien der Führerscheine und Personalausweise der begleitenden Personen
Fahrstundentermine vereinbarst Du persönlich mit Deinem Fahrlehrer/ Deiner Fahrlehrerin.
Du kannst ca. sechs Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse mit der Ausbildung bei uns beginnen.
Die praktische Prüfung kannst Du ablegen, sobald du die folgenden Voraussetzungen erfüllst:
- Du hast die Theorieprüfung bestanden
- Du hast die praktischen Pflichtfahrstunden hinter Dir
- Du hast nur noch einen Monat bis zum Erreichen des Mindestalters
Dein Fahrlehrer/ Deine Fahrlehrerin wird darüber entscheiden, wann Du bereit für die praktische Prüfung bist. Außerdem bieten wir Dir die Möglichkeit, mit Deinem Fahrlehrer/Deiner Fahrlehrerin eine Test-Praxisprüfung zu fahren, um Dir die Angst vor der Prüfung zu nehmen.
Die Mindestzahl der theoretischen Unterrichtsstunden weicht je nach Führerscheinklasse ab.
Auch die praktischen Unterrichtsstunden sind von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich, da es hier keine vorgeschriebene Stundenzahl gibt. Der Fahrlehrer entscheidet nach §6 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, wann Du bereit für die Prüfung bist.
Die Pflichtstunden für den praktischen Teil:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit („Nachtfahrten“)
Du kannst bei uns vor Ort den Erste-Hilfe Kurs (sowie den Sehtest) ablegen oder bei bekannten Organisationen wie z.B. dem Roten Kreuz.
Die Termine findest du auf unserer Webseite oder direkt bei uns!