Klassen

Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter: 18 Jahre (bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren auch ab 17 nach § 48a)

Beinhaltet Klasse: AM, L

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild 
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass

Leichtkrafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 25 

Vorbesitz erforderlich: Ja, mindestens 5 Jahre Klasse B

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild 
  • Nachweis der Teilnahme an der Schulung nach Nr. 7 der Anlage 7b FeV
  • Personalausweis oder Reisepass

 

Pkw und leichte Lkw

 

Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.

Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.

Die Prüfungsvorbereitung, die Feststellung der Prüfungsreife sowie die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

 

 

Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter: 18 (beim begleiteten Fahren 17)

Vorbesitz erforderlich: B

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen

  • Biometrisches Passbild 
  • Nachweis der Teilnahme an der Schulung nach Nr. 7 der Anlage 7a FeV
  • Personalausweis oder Reisepass
 

Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhänger

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren auch ab 17 nach § 48a)

Vorbesitz erforderlich: B

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild 
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass

Schwere Krafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 

  1. 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
  2. 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  3. 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.

 

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild 
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass

Mittelschwere Krafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen)
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter: 18 

Vorbesitz erforderlich: NEIN 

Beinhaltet Klasse: A1, AM

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild 
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass

Leichtkrafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 

Vorbesitz erforderlich: NEIN 

Beinhaltet Klasse: AM

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild 
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Mindestalter: 15 

Vorbesitz erforderlich: NEIN 

Beinhaltet Klasse: Keine

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild 
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass

Erst A2-Krafträder (Mittelschwere Krafträder) und ab 24 Jahren auch die A (Schwere Krafträder).

Mindestalter: 21

Vorbesitz erforderlich: NEIN 

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild 
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass